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Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden. Dazu zählen Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbrüche und Überschwemmungen. Rauchschäden sind in der Versicherung ebenfalls mit inbegriffen. Zu Rauchschäden kommen es wenn aus Trockenanlagen, Feuerungsanlagen, Heizungsanlagen oder Kochstellen Rauch Austritt und am Gebäude ein Schaden entsteht. Wenn elektrische Leitungen des Gebäudes beschädigt werden, spricht man von Überspannungsschäden. Die Überspannung entsteht oft durch einen Blitzeinschlag. Egal um welchen Schaden es sich handelt, der Versicherungsnehmer sollte nicht zu lange warten, um den Schaden der Versicherung zu melden. Wenn die Meldefrist von einer Woche nicht eingehalten wird, kann der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen bleiben, da die Versicherung das recht hat, dann nicht mehr zu zahlen. Am besten sollte ein Gutachter den Schaden ansehen, damit dieser sehen kann, wie hoch der Schaden ausfallen wird. Bei kleineren Beträgen zahlt die Versicherung sofort, bei größeren kann es durchaus etwas dauern.